ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Studio 11d Gesellschaft für Foto und Werbung mbH (Stand: Mai 2010)

I. Geltungsbereich, Allgemeines

1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen unserer Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Gegenstand der uns erteilten Aufträge ist die Herstellung von digitalisierten Lichtbildern, auch in Form von Daten, Datenträgern, Dateien und die Erbringung von Grafik-Dienstleistungen sowie die Konzeptionierung derartiger Leistungen. "Lichtbilder" im Sinne unserer AGBs sind alle von uns hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos etc.)

II. Urheberrecht, Einräumung von Nutzungsrechten

1. Das Urheberrecht an den Lichtbildern im Sinne des Urheberrechtsgesetzes steht uns zu.

2. Die von uns übertragenen Nutzungsrechte, die erst nach vollständiger Bezahlung unseres Honorars auf den Auftraggeber übergehen, sind grundsätzlich nur für die Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, übertragen wir grundsätzlich nur das so genannte einfache Nutzungsrecht. Eine Zweitverwertung (welcher Art auch immer) ist dem Auftraggeber nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung und Einigung über das Zweitverwertungs-Honorar gestattet.

3. Der Auftraggeber bzw. Besteller eines Bildes im Sinne von § 60 UrhG erwirbt nicht das Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Rechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

4. Bei der Verwertung der Lichtbilder können wir, sofern nichts anderes vereinbart wird, verlangen, als Urheber des Lichtbilds genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zur Geltendmachung von Schadensersatz.

5. Die Ursprungsbilddateien verbleiben bei uns. Eine Herausgabe der Ursprungsbilddateien / Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

6. Sämtliche von uns hergestellten Produkte (Bilder, Grafiken etc.) dürfen zum Zwecke der Eigenwerbung unentgeltlich von uns genutzt und veröffentlicht werden.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird von uns ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf der Grundlage unserer aktuellen Preislisten, Angebote oder nach Aufwand berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen können wir einen angemessenen Vorschuss verlangen.

2. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung unseres Werklohns bleiben die von uns hergestellten Lichtbilder und Grafiken unser Eigentum. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. Beanstandungen, Gewährleistung

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des von uns hergestellten Produkts in jedem Fall unverzüglich zu prüfen (siehe dazu VII. Ziffer 1.). Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erhalt des von uns hergestellten Produkts schriftlich geltend zu machen.

2. Hat der Auftraggeber uns keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Liegt kein Layout oder Briefing in schriftlicher Form vor, so gilt unsere Gestaltung grundsätzlich als akzeptiert. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzvornahme berechtigt. Misslingen Nachbesserung oder Ersatzvornahme, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Honorars verlangen.

V. Haftung

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden; bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

3. Wir werden die Ursprungsbilddateien sorgfältig verwahren. Wir sind berechtigt, von uns gespeicherte Daten nach sechs Wochen seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigen wir den Auftraggeber und bieten ihm die Daten zum Kauf an. Eine Archivierung über den Zeitraum von sechs Wochen hinaus erfolgt gegen gesonderte Beauftragung und Berechnung eines einmaligen Archivierungsentgelts von € 10,00 pro Bild für die Zeit von drei Jahren.

4. Wir haften für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Haltbarkeit der Datenträger haften wir nur im Rahmen der Garantieleistung des Herstellers der Datenträger.

5. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline sowie Firmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Zu- bzw. Rücksendung erfolgt.

VI. Nebenpflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen uns übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht besitzt sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung eingeholt hat. Ansprüche Dritter, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig, frühestens jedoch sieben Tage vor Produktionsbeginn, zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung durch uns die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach einer Woche bei uns ab, sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen Lagerkosten zu berechnen zzgl. Verpackung/Sicherung oder bei Blockierung der Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern oder nach vorheriger Information zu entsorgen.

VII. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

1. Freigaben bzw. Korrekturen der dem Auftraggeber zugesandten Bilddaten sind spätestens 30 Minuten nach elektronischem Versand zu erteilen. Bei Nichteinhaltung der Frist sind wir berechtigt, für jede Stunde Wartezeit einen Betrag von € 50,00 in Rechnung zu stellen.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wesentlich überschritten, so erhöht sich unser Honorar, sofern ein Pauschalpreis (Preis pro Seite oder pro Bild) vereinbart wurde, entsprechend. Wurde ein Zeithonorar vereinbart, sind wir berechtigt, auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber obliegt der Nachweis, dass uns kein Schaden entstanden ist.

3. Bei einer Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter oder vereinbarter Fototermine sind wir berechtigt, nach billigem Ermessen bis zu 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Entstehen uns durch die Stornierung oder Verschiebung des bereits vereinbarten Fototermins weitere Kosten (z. B. Stornogebühren durch Locationmieten), so hat auch diese der Auftraggeber zu tragen.

VIII. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung der von uns hergestellten Lichtbilder sowie ihre Vervielfältigung und Verbreitung bedarf unserer ausdrücklichen vorhergehenden Zustimmung. Entsteht durch Photo-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit (M) zu kennzeichnen. Die Urheber des neuen Werks sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder digital so zu speichern und zu kopieren, dass unser Name mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektion, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und wir als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar sind.

3. Erteilt der Auftraggeber uns den Auftrag zur elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder, so hat er zu versichern, dass er dazu berechtigt ist. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer falschen Versicherung beruhen.

IX. Datenschutz

Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern. Wir verpflichten uns, alle uns im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen über den Auftraggeber vertraulich zu behandeln.

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollte, bleiben die Bestimmungen im Übrigen gleichwohl wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

3. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftragsverhältnis ist der Sitz von studio 11d Gesellschaft für Foto und Werbung mbH, wenn der Auftraggeber nicht Verbraucher ist.

4. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Pforzheim.

Geschäftsführer: Dr. Sven Axel Groos, Anja Erler-Szegedi; Registergericht Mannheim HRB 505281; St.-Nr.: 41414/51011

 

Commerzbank AG Pforzheim; BLZ 666 400 35; Konto 4 033 049